TX wie bei Privattaxi

Taxis (max. 9 Personen) bieten Dienstleistungen an, die die entgeltliche Beförderung von Personen durch Kraftfahrzeuge mit Fahrer ermöglichen. Sie müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Fahrzeug (Pkw, gemischter Pkw, Kleinbus) muss für den Transport von maximal 9 Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und für diesen Zweck bestimmt sein.
  • Das Fahrzeug muss der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, entweder an einem genehmigten Parkplatz auf der öffentlichen Straße oder an einem anderen Ort, der dem öffentlichen Verkehr nicht zugänglich ist.
  • Die Bereitstellung gilt für das Fahrzeug und nicht für jeden einzelnen Sitzplatz.
  • Das Ziel wird vom Kunden bestimmt.
  • Taxis müssen im Besitz einer kommunalen Genehmigung sein, die auch bei der Wallonischen Verwaltung zur Genehmigung eingereicht werden muss.

Die Quote beträgt ein Taxi pro 2.500 Einwohner (mit der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung). Für sie sind in den Gemeinden Parkplätze reserviert. Diese Plätze werden entsprechend der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge bereitgestellt. Taxis müssen eine Steuer von maximal 600€ pro Jahr und pro zugelassenem Fahrzeug an die Gemeinde zahlen. Die Fahrer müssen im Besitz eines von der Gemeinde ausgestellten Befähigungsnachweises sein.

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