Dienste zum Transport von allgemeinem Interesse, auch als STIG bezeichnet, sind Dienste, die die entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen mit einem Fahrer anbieten. Sie werden von Einrichtungen durchgeführt, die von der Regierung nach bestimmten Verfahren zugelassen sind, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die STIGs werden entweder von den Gemeinden, von den ÖSHZ oder von bestimmten VoGs organisiert. Sie sind kauptsächlich Initiativen mit sozialem Charakter, ausgerichtet auf :
Das Ziel dieser STIGs ist es, die Bedürfnisse an „medizinischen“ Fahrten , Familienbesuchen, Freizeitreisen, Einkäufen, soziokulturellen Aktivitäten, Arbeitssuche, Schulungen, Behördenterminen usw. zu erfüllen.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Mobilität bei Ihrer Gemeinde, dem ÖSHZ oder örtlichen Vereinigungen.
Quelle: ÖDW Mobilität
Sammeltaxis bieten eine entgeltliche Beförderung von Personen mit einem Fahrer. Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
Das häufigste Beispiel ist der Flughafen-Shuttle-Service. Zur Verstärkung der öffentlichen Transportmittel können auch Sammeltaxis angefordert werden.
Quelle: ÖDW Mobilität
Neben den üblichen Taxis gibt es auch Autovermietungen mit Fahrer (LVC). Dies ist eine Autovermietung mit Fahrer, die weder ein Taxiservice noch ein Sammeltaxiservice ist. Diese Dienste sind mit Fahrzeugen durchzuführen, die für die Beförderung von höchstens neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet sind.
Dieser Dienst muss eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen:
Die Inanspruchnahme dieser Art von Dienstleistung setzt voraus, dass spätestens bei der Abholung ein Vertrag unterzeichnet wird. Darüber hinaus muss der Vertrag (oder eine Kopie) im Fahrzeug mitgeführt werden. Unter diesen Dienstleistungen fallen unter anderem die Limousinenvermietungen. Wenn Sie eines dieser Fahrzeuge für einen besonderen Anlass mieten möchten, können Sie sich an einen der in der Liste der autorisierten Dienste aufgeführten Betreiber wenden.
Quelle: ÖDW Mobilität
Taxis (max. 9 Personen) bieten Dienstleistungen an, die die entgeltliche Beförderung von Personen durch Kraftfahrzeuge mit Fahrer ermöglichen. Sie müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Die Quote beträgt ein Taxi pro 2.500 Einwohner (mit der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung). Für sie sind in den Gemeinden Parkplätze reserviert. Diese Plätze werden entsprechend der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge bereitgestellt. Taxis müssen eine Steuer von maximal 600€ pro Jahr und pro zugelassenem Fahrzeug an die Gemeinde zahlen. Die Fahrer müssen im Besitz eines von der Gemeinde ausgestellten Befähigungsnachweises sein.
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